REGIONALVERBAND BESCHAFFT FÜR DIE FEUERWEHR ROLLCONTAINER FÜR HOCHWASSEREREIGNISSE

Vermehrt kommt es in den letzten Jahren im Zuge des Klimawandels zu Starkregenereignissen. Auch die Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken waren daher mehrfach in den vergangenen Jahren von solchen Ereignissen betroffen. Unvergessen bleiben einem die Bilder aus dem Jahr 2018 aus der Gemeinde Kleinblittersdorf, die sogar deutschlandweit in den Medien vertreten waren. Insgesamt wurden durch die Einsatzkräfte 249 registrierte Einsätze abgearbeitet. Zur Unterstützung wurden weitere Einsatzkräfte aus allen Gemeinden des Regionalverbandes zusammengezogen. Insgesamt war die Feuerwehr mit zirka 300 Kräften vor Ort. Neben der Feuerwehr unterstützten auch das Technische Hilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz und das Kriseninterventionsteam mit zirka 110 Kräften.

Noch keine 14 Tage später zog wieder eine Starkregenfront über den Regionalverband Saarbrücken hinweg. Diesmal ging das Unwetter über dem Köllertal nieder. Am stärksten von dem Ereignis war die Gemeinde Heusweiler betroffen. Der sonst gemächlich dahin fließende Köllerbach stieg binnen weniger Minuten stark an und breitete sich bis zu 100 Metern jeweils rechts und links des „normalen“ Bachlaufes aus. Aber auch die Ortsmitte des Riegelsberger Ortsteils Walpershofen war von dem Regenereignis stärker betroffen und so musste die komplette Ortsdurchfahrt aufgrund von Überflutungen gesperrt werden.

Um für solche Ereignisse gewappnet zu sein, wurden bereits vor einigen Jahren im Regionalverband Saarbrücken auf Initiative des Brandinspekteurs Tony Bender überörtliche Einsatzzüge aufgestellt, die bei solchen Einsatzlagen herangezogen werden können. Insgesamt wurden sechs Einsatzzüge aufgestellt, wobei jede Freiwillige Feuerwehr mit einer oder mehreren Teileinheiten fest in einem Einsatzzug eingebunden ist. Somit steht den betroffenen Feuerwehren eine schnelle und effektive Unterstützung mit den für die Lage angepassten Einsatzmitteln und Mannschaftsstärken zur Verfügung.

Zur Ergänzung der Ausstattung dieser Einsatzzüge wurde durch den Regionalverband Saarbrücken jetzt für alle zehn Regionalverbandsgemeinden je ein Rollcontainer „Hochwasserereignisse“ angeschafft. Die Anschaffungskosten dafür beliefen sich auf 150.000 Euro, die komplett aus der Feuerschutzsteuer vom Regionalverband Saarbrücken übernommen wurden.

Die Konzeption der Rollcontainer erfolgte durch Regionalverbandsbrandmeister Ruwen Dumont. Ausschreibung und Bauabnahme wurden durch den Fachbereich Technik der Berufsfeuerwehr Saarbrücken unterstützt.

Die Beladung der Rollcontainer ist speziell für Hochwasserlagen ausgerichtet und enthält daher mehrere Pumpen, um Schmutz- und Abwasser, beispielsweise aus Kellern, abzupumpen. Dabei kann auch stark verschmutztes und mit bis zu Tennisball großen Fremdkörpern belastetes Wasser abgepumpt werden. Die verladenen Pumpen haben insgesamt eine maximale Fördermenge von 4.000 Litern pro Minute, was ungefähr 25 gefüllten Badewannen entspricht. Neben dem notwendigen Zubehör für die Schmutzwasserpumpen ist außerdem eine Kellerentwässerungspumpe, ein Nass- / Trockensauger und weiteres Kleinmaterial auf dem Container verladen.

Gefertigt wurden die Rollcontainer durch die Firma Metallbau Schneider, MBS Logiroll, im hessischen Herbstein.

Homepage
IMG-20201216-WA0007
IMG-20201216-WA0009
IMG-20201216-WA0010
IMG-20201216-WA0015
IMG-20201216-WA0017

Bericht und Fotos:
Torsten Folz
Pressesprecher Fachbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
der Feuerwehren im Regionalverband Saarbrücken

In der Gemeinde Kleinblittersdorf wird dieser Rollcontainer vom LB Rilchingen-Hanweiler mit dem Gerätewagen Logistik (GW Logistik) an die Einsatzstellen gebracht. Der GW Logistik ist dafür ausgelegt umfangreiches Material für den jeweiligen Einsatz zu transportieren. Das Material ist auf Paletten oder Rollcontainern verladen, die dann Einsatzbezogen auf das Fahrzeug verladen werden. Bei Hochwassereinsätzen z.B. dieser Rollcontainer, Sandsäcke u.v.m..

Licht im Dunkeln- große Resonanz, aber noch Platz

Wir waren sehr überrascht, wie schnell sich zwei Tore unserer Fahrzeughalle mit Bildern und Bastelarbeiten gefüllt haben. Für uns ist es ein toller Erfolg. Aber wir haben auch noch Platz für weitere Arbeiten, das dritte Tor wurde erst begonnen . Wer also Lust hat kann gerne noch etwas Malen oder Basteln und vor Weihnachten in die Box am Eingang zum Feuerwehrhaus Mitte, Sitterswalder Straße 71 einwerfen. Alexander Lang freut sich darauf sie aufzuhängen.
Die Arbeiten sollten nicht größer als DIN A3 sein und zweidimensional, denn die Tore müssen geöffnet werden können. Da von hinten beleuchtet wird wäre auch Transparentpapier nicht schlecht.

Helft uns weiter ein Licht ins Dunkel zu bringen und das größte Adventsfenster in unserer Gemeinde zu dekorieren.

Auf dem Foto lassen sich die Arbeiten schlecht darstellen, schauen Sie doch einfach mal abends bei einem Spaziergang von nahem an und lassen Sie die Arbeiten auf sich wirken.

Es war wieder so weit:

Ich bin Atemschutzgeräteträger und habe den Führerschein Klasse 2. Ab dem 50. Lebensjahr muss ich dann, um als Geräteträger eingesetzt zu werden, jedes Jahr zu einer arbeitsmedizinischen Untersuchung. Für die Verlängerung des Führerscheines alle 5 Jahre benötigt man auch eine (etwas andere) arbeitsmedizinische Untersuchung. Dennoch macht es Sinn, wenn es von den Terminen her passt, beide Untersuchungen zusammen machen zu lassen, da es doch Überschneidungen gibt.

Bei mir standen nun beide Untersuchungen an. Ich habe mir einen Termin bei unserem Arbeitsmediziner genommen und ausreichend Zeit eingeplant. Die eigentliche Untersuchung dauert weniger als 2 Stunden, aber es kommen immer mal wieder Wartezeiten dazwischen, manchmal auch Notfälle. Die Untersuchung wird von der Gemeinde bezahlt, der Verdienstausfall hierfür nicht, sodass der Arztbesuch, wie so vieles andere für die Feuerwehr auch, in der Freizeit stattfindet.

Doch im Vorfeld beginne zumindest ich, mir mit zunehmendem Alter mehr Gedanken zu machen: Soll ich überhaupt noch zur Untersuchung gehen? Wir haben junge Leute, die hervorragend ausgebildet und körperlich ohne Zweifel leistungsfähiger sind. Diese müssen (bis sie 50 sind) nur alle drei Jahre zur Untersuchung.

Andererseits: man hat die Ausbildung, die Erfahrung und wenn die Tauglichkeit gegeben ist….. Eine seltsame Vorstellung wäre, man kommt (z.B. morgens halb zehn in Deutschland) zum Einsatz und es sind nicht genügend Atemschutzgeräteträger da. Man selbst darf das Gerät nicht anlegen, weil man einfach die notwendige Untersuchung nicht gemacht hat. Das ist dann schon ein Unterschied zu dem Fall, dass man sich unwohl fühlt oder nicht mehr tauglich ist.

Aber das eigene Ego spielt wohl auch eine Rolle: Auch für nicht-Geräteträger gibt es im Einsatz genug wichtige Arbeit. Ohne Unterstützung ist ein Atemschutzeinsatz schlicht nicht möglich. Aber: solange man atemschutztauglich ist fühlt man sich „Jung“ und „Fit“. Ist die Tauglichkeit nicht mehr gegeben drückt man sich selbst gerne den Stempel „Alt“ auf. Da ist es wohl einfacher von sich aus zu sagen „Ich will nicht mehr“ als wenn der Arzt dann sagt „Du darfst nicht mehr“.

Jetzt habe ich ein Jahr Zeit, mir zu überlegen was ich das nächste Jahr mache. Die Uhr läuft……

Der Verfasser dieses persönlichen Erfahrungsberichtes möchte anonym bleiben, ist aber bekannt.

Hintergrund

Tätigkeiten unter Atemschutz sind besonders belastende und gefährliche Tätigkeiten. Durch eine eingeschränkte oder nicht vorhandene Tauglichkeit entstehen Gefahren für das Leben und die Gesundheit für einen selbst, weitere Truppmitglieder und/oder Dritte.

Deshalb verlangen die Unfallversicherungsträger entsprechende anspruchsvolle und umfangreiche Tauglichkeitsuntersuchungen mit festen Vorgaben. Dabei wird auch ein Belastungs-EKG durchgeführt. Bis zum 50 Lebensjahr ist die Untersuchung alle drei Jahre zu wiederholen, ab dem 50. jedes Jahr. Nach schweren Krankheiten (z.B. auch einer Corona-Infektion) u.ä. werden zusätzliche Untersuchungen nötig. Ohne diese Untersuchung darf – auch in Notfällen- kein Atemschutzgerät angelegt werden. Auch darf die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erst nach bestandener Tauglichkeitsprüfung begonnen werden.

Da die Gemeinde Dienstherr der ehrenamtlichen Feuerwehrleute ist muss sie als „Arbeitgeber“ die Kosten für diese Untersuchungen tragen. Verdienstausfall wird für diese Untersuchung von unserer Gemeinde nicht gezahlt. Deshalb finden viele Untersuchungen am späten Nachmittag statt, wo es dann zu längeren Wartezeiten kommt, da diese Zeiten sehr stark frequentiert sind.

Zusätzlich muss ein Mal jährlich eine Belastungsübung durchgeführt werden. Bei dieser muss mit angeatmetem Atemschutzgerät eine körperliche Beanspruchung und anschließend eine Übungsstrecke absolviert werden. Die Übungsstrecke ist im Dunkeln, mit Hindernissen und Engpässen, bei denen teilweise das Tragegestell des Atemschutzgerätes ausgezogen und später wieder angelegt werden muss, gemeistert werden. Bei dieser gesamten Übung darf der mitgeführte Luftvorrat nicht aufgebraucht werden.

Nur in Kombination von ärztlich bescheinigter Tauglichkeit und absolvierter Belastungsübung darf im Einsatz ein Atemschutzgerät angelegt werden.

Bei der Tauglichkeit gibt es keine Unterscheidung, ob der Dienst beruflich bei einer Berufs- / Werkfeuerwehr oder ehrenamtlich bei einer Freiwilligen Feuerwehr ausgeübt wird. Auf alle können im Einsatz die gleichen Gefahrensituationen und Belastungen zukommen, bei Berufsfeuerwehren halt nur öfters. Das Feuer unterscheidet nicht, ob es von einer Berufs- oder einer Freiwilligen Feuerwehr bekämpft wird.

Für Ihre Sicherheit:

Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.