Feuerwehr LB Bliesransbach erhält neues Löschfahrzeug

Im Rahmen der Modernisierung ihrer Feuerwehr hat die Gemeinde Kleinblittersdorf für die Sicherheit ihrer Bürger ein neues Löschfahrzeug angeschafft. Stationiert wird das Fahrzeug beim Löschbezirk (LB) Bliesransbach. Dort wird dieses als sog. Erstausrücker eingesetzt. Erstausrücker nennen wir die Fahrzeuge, die im Einsatzfall als erstes ausrücken und somit auch als erstes die Einsatzstelle erreichen und dort sofort die unmittelbare Gefahr bekämpfen. Hier handelt sich um ein Löschgruppenfahrzug LF 10, gebaut von der Firma Schlingmann. Normal haben diese Fahrzeuge eine Mindestnormpumpenleistung von 1.000 Litern Wasser pro Minute, dieses kann 2000 Liter pro Minute fördern. Der eingebaute Tank verfügt über einen Wasservorrat von 2000 Litern. Um z.B. bei Verkehrsunfällen erste Maßnahmen zu er ergreifen ist ein Kombigerät zum Spreizen und Schneiden verladen. Ferner verfügt es über eine umfangreiche feuerwehrtechnische Beladung. Die vollständige Besatzung des Fahrzeuges besteht aus einem Gruppenführer, einem Maschinisten und sieben weiteren Einsatzkräften, einer feuerwehrtechnischen Gruppe.

Die Planung für das Fahrzeug begann im Jahr 2020. Die Bestellung und die erste Besprechung mit dem Hersteller waren in 2021. Aufgrund der langen Lieferzeiten konnte das Fahrzeug im November 2024 beim Hersteller abgeholt werden. Wegen diesen langen Zeitspannen muss frühzeitig mit der Planung und Bestellung neuer Fahrzeuge begonnen werden.

Nach kurzen Ansprachen durch den Löschbezirksführer Alexander Brach, den Bürgermeister Rainer Lang und den Bliesransbacher Ortsvorsteher Stephan Weimerich wurde das Fahrzeug durch die geistlichen Matthias Scheer und Frank Fürtig gesegnet. Im Anschluss fand dann die Schlüsselübergabe unter Mitwirkung von Ralf Freude als Vertreter der Herstellerfirma Schlingmann statt. Alle Beteiligten wünschten dem Fahrzeug und seiner Besatzung allzeit glückliche Heimkehr.

Die Mitglieder des LB Bliesransbach sind sichtlich zufriedenmit dem neuen Fahrzeug und freuen sich, es zum Wohl der Bürger unserer Gemeinde einzusetzen.

Durch die Auslieferung dieses Fahrzeuges ist ein Etappenziel bei der Modernisierung der Feuerwehr erreicht. In allen Löschbezirken ist nun, sehr zur Erleichterung vieler Feuerwehrangehörigen, ein neueres Erstausrücker-Fahrzeug stationiert. Beim LB Bliesransbach wird ein Löschgruppenfahrzeug LF8 aus dem Jahr 1988 ersetzt. Obwohl dieses Fahrzeug zur damaligen Zeit hochmodern ausgestattet war, es verfügt z.B. über einen Wassertank, der für diese Fahrzeugklasse damals noch nicht in der Norm war, hat sich in den 36 Jahren doch einiges getan. So sind die heutigen Fahrzeuge auch darauf ausgelegt, mit einer kleineren Besatzung an einer Einsatzstelle effektiv Maßnahmen durchzuführen und die Zeit bis Verstärkung kommt zu nutzen.

Dennoch wird das „alte“ Fahrzeug nicht ausgemustert. Es ersetzt beim LB Kleinblittersdorf ein noch älteres Löschgruppenfahrzeug, das noch keinen Wassertank hat. Dort kann es, wenn kein größerer Defekt oder nicht mehr verfügbare Erstzeile dazwischenkommen, als nachrückendes Fahrzeug oder im Rahmen von Flächenereignissen wie Unwetter oder Hochwasser usw., noch eine gewisse Zeit „in der zweiten Reihe“ wertvolle Dienste leisten. Dennoch kann es, aufgrund der langen Beschaffungszeiten für Ersatzfahrzeuge, nur eine Überganslösung sein.


Hat der Rücktritt der Wehrführung Auswirkung auf Einsatzfähigkeit der Wehr?

Einige Bürger machen sich Sorgen, dass der Rücktritt der Wehrführung Auswirkungen auf die Sicherheit in unserer Gemeinde hat. Wir als Ihre Feuerwehr möchten Sie beruhigen. Mittel- und langfristig hat natürlich das Fehlen eines Wehrführers konkrete Auswirkungen. Das gilt vor allem bei besonderen Lagen und löschbezirksübergreifenden Themen.

Ansonsten ist zuerst der verwaltende Bereich besonders betroffen. Zum Beispiel werden Stellungnahmen zu externen Brandschutzgutachten im Rahmen von bestimmten Baugenehmigungsverfahren nicht bearbeitet, es steht dem Bürgermeister kein Berater in Feuerwehrangelegenheiten zur Seite usw..

Grundsätzlich sind die Aufgaben des Wehrführers im saarländischen Brandschutzrecht auszugsweise wie folgt geregelt:

Der Wehrführer untersteht dem Bürgermeister und berät ihn in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten.

Er ist Vorgesetzter der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Der Wehrführer ist für die Leistungsfähigkeit und den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich; ihm obliegt die Aufsicht über die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen und die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausrüstung und Instandhaltung der Feuerwehreinrichtungen.“

Das hat dann mittel- und langfristig Auswirkungen auf die Ausrüstung und Ausstattung der Wehr, die Ausbildung, die Kommunikation mit der Verwaltung, die Zusammenarbeit unter den Löschbezirken, die überörtliche Zusammenarbeit und vieles mehr.

Auf das „normale“ Einsatzgeschehen hat das Fehlen eines Wehrführers kurzfristig wenig Auswirkungen. Es wurden auch vorher viele Einsätze ohne das Beisein des Wehrführer oder eines Stellvertreters abgearbeitet. Die Feuerwehr ist straff organisiert und es ist immer geregelt wer die Einsatzleitung übernimmt. Wir verfügen über mehrere Verbandsführer und einige Zugführer, die für die Übernahme der Einsatzleitung, auch bei größeren Einsätzen ausgebildet sind. Hier kann es dann vor allem Probleme geben, wenn z.B. Entscheidungen getroffen werden müssen, die für die Gemeinde zusätzliche Kosten verursachen.

Wir sind in erster Linie Feuerwehrleute und es ist unsere Pflicht und unser Selbstverständnis, den Bürgern in Notlagen beizustehen. Zu dieser Pflicht stehen wir. Daran ändert auch die momentane Situation nichts. Das zeigt sich auch darin, dass die zurückgetretenen Personen nicht aus der Feuerwehr ausgetreten sind, sondern weiter als aktive Feuerwehrleute – wenn auch in anderer Funktion- im Übungs- und Einsatzdienst tätig sind.

Für Ihre Sicherheit

Ihre Feuerwehr Kleinblittersdorf


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