Es war wieder so weit:

Ich bin Atemschutzgeräteträger und habe den Führerschein Klasse 2. Ab dem 50. Lebensjahr muss ich dann, um als Geräteträger eingesetzt zu werden, jedes Jahr zu einer arbeitsmedizinischen Untersuchung. Für die Verlängerung des Führerscheines alle 5 Jahre benötigt man auch eine (etwas andere) arbeitsmedizinische Untersuchung. Dennoch macht es Sinn, wenn es von den Terminen her passt, beide Untersuchungen zusammen machen zu lassen, da es doch Überschneidungen gibt.

Bei mir standen nun beide Untersuchungen an. Ich habe mir einen Termin bei unserem Arbeitsmediziner genommen und ausreichend Zeit eingeplant. Die eigentliche Untersuchung dauert weniger als 2 Stunden, aber es kommen immer mal wieder Wartezeiten dazwischen, manchmal auch Notfälle. Die Untersuchung wird von der Gemeinde bezahlt, der Verdienstausfall hierfür nicht, sodass der Arztbesuch, wie so vieles andere für die Feuerwehr auch, in der Freizeit stattfindet.

Doch im Vorfeld beginne zumindest ich, mir mit zunehmendem Alter mehr Gedanken zu machen: Soll ich überhaupt noch zur Untersuchung gehen? Wir haben junge Leute, die hervorragend ausgebildet und körperlich ohne Zweifel leistungsfähiger sind. Diese müssen (bis sie 50 sind) nur alle drei Jahre zur Untersuchung.

Andererseits: man hat die Ausbildung, die Erfahrung und wenn die Tauglichkeit gegeben ist….. Eine seltsame Vorstellung wäre, man kommt (z.B. morgens halb zehn in Deutschland) zum Einsatz und es sind nicht genügend Atemschutzgeräteträger da. Man selbst darf das Gerät nicht anlegen, weil man einfach die notwendige Untersuchung nicht gemacht hat. Das ist dann schon ein Unterschied zu dem Fall, dass man sich unwohl fühlt oder nicht mehr tauglich ist.

Aber das eigene Ego spielt wohl auch eine Rolle: Auch für nicht-Geräteträger gibt es im Einsatz genug wichtige Arbeit. Ohne Unterstützung ist ein Atemschutzeinsatz schlicht nicht möglich. Aber: solange man atemschutztauglich ist fühlt man sich „Jung“ und „Fit“. Ist die Tauglichkeit nicht mehr gegeben drückt man sich selbst gerne den Stempel „Alt“ auf. Da ist es wohl einfacher von sich aus zu sagen „Ich will nicht mehr“ als wenn der Arzt dann sagt „Du darfst nicht mehr“.

Jetzt habe ich ein Jahr Zeit, mir zu überlegen was ich das nächste Jahr mache. Die Uhr läuft……

Der Verfasser dieses persönlichen Erfahrungsberichtes möchte anonym bleiben, ist aber bekannt.

Hintergrund

Tätigkeiten unter Atemschutz sind besonders belastende und gefährliche Tätigkeiten. Durch eine eingeschränkte oder nicht vorhandene Tauglichkeit entstehen Gefahren für das Leben und die Gesundheit für einen selbst, weitere Truppmitglieder und/oder Dritte.

Deshalb verlangen die Unfallversicherungsträger entsprechende anspruchsvolle und umfangreiche Tauglichkeitsuntersuchungen mit festen Vorgaben. Dabei wird auch ein Belastungs-EKG durchgeführt. Bis zum 50 Lebensjahr ist die Untersuchung alle drei Jahre zu wiederholen, ab dem 50. jedes Jahr. Nach schweren Krankheiten (z.B. auch einer Corona-Infektion) u.ä. werden zusätzliche Untersuchungen nötig. Ohne diese Untersuchung darf – auch in Notfällen- kein Atemschutzgerät angelegt werden. Auch darf die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erst nach bestandener Tauglichkeitsprüfung begonnen werden.

Da die Gemeinde Dienstherr der ehrenamtlichen Feuerwehrleute ist muss sie als „Arbeitgeber“ die Kosten für diese Untersuchungen tragen. Verdienstausfall wird für diese Untersuchung von unserer Gemeinde nicht gezahlt. Deshalb finden viele Untersuchungen am späten Nachmittag statt, wo es dann zu längeren Wartezeiten kommt, da diese Zeiten sehr stark frequentiert sind.

Zusätzlich muss ein Mal jährlich eine Belastungsübung durchgeführt werden. Bei dieser muss mit angeatmetem Atemschutzgerät eine körperliche Beanspruchung und anschließend eine Übungsstrecke absolviert werden. Die Übungsstrecke ist im Dunkeln, mit Hindernissen und Engpässen, bei denen teilweise das Tragegestell des Atemschutzgerätes ausgezogen und später wieder angelegt werden muss, gemeistert werden. Bei dieser gesamten Übung darf der mitgeführte Luftvorrat nicht aufgebraucht werden.

Nur in Kombination von ärztlich bescheinigter Tauglichkeit und absolvierter Belastungsübung darf im Einsatz ein Atemschutzgerät angelegt werden.

Bei der Tauglichkeit gibt es keine Unterscheidung, ob der Dienst beruflich bei einer Berufs- / Werkfeuerwehr oder ehrenamtlich bei einer Freiwilligen Feuerwehr ausgeübt wird. Auf alle können im Einsatz die gleichen Gefahrensituationen und Belastungen zukommen, bei Berufsfeuerwehren halt nur öfters. Das Feuer unterscheidet nicht, ob es von einer Berufs- oder einer Freiwilligen Feuerwehr bekämpft wird.

Für Ihre Sicherheit:

Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf

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