Ihre Feuerwehr informiert: Rauchmelder retten Leben!

Bundesweiter Rauchmeldertag am Freitag 13. November

Statistisch gesehen stirbt in Deutschland jeden Tag ein Mensch durch ein Brandereignis. Tödlich bei einem Brand ist in der Regel nicht das Feuer an sich, sondern der Brandrauch. Daher sterben die meisten Personen an einer Rauchgasvergiftung. Ursache der jährlich etwa 200.000 Gebäudebrände ist nicht wie oft angenommen Fahrlässigkeit, sondern werden Brände sehr oft durch technische Defekte ausgelöst.

Tagsüber wird ein Feuer meist schnell entdeckt und kann somit rasch gelöscht werden. Vor allem nachts werden Brände in Privataushalten zur tödlichen Gefahr. Während des Schlafes riecht der Mensch nichts und bereits drei Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken.

Auf solche Brandereignisse mit Todesfolge hat der Gesetzgeber reagiert und eine Rauchmelderpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Saarland gilt diese Rauchmelderpflicht sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien.

Ist ein Rauchmelder vorhanden, warnt dieser Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor dem ausgebrochenen Feuer. Er ermöglicht es Ihnen, sich selbst und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Daher ist ein Rauchmelder das beste Mittel im vorbeugenden Brandschutz und somit der beste Lebensretter.

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht. Weiterhin sollten Sie auch Rauchmelder im Wohn- / Esszimmer und Arbeitszimmer installieren. Im Badezimmer und in der Küche sollte kein Rauchmelder eingebaut werden. Durch Wasserdampf bzw. Kochdunst kann es hier zu Fehlauslösungen kommen.

Woran erkennt man gute Rauchmelder?

Ein Rauchmelder sollte folgende wichtige Kriterien erfüllen: Er muss zuverlässig Brandrauch erkennen und mit einem unüberhörbaren, lauten Warnton alarmieren. Die Bedienung und Montage sollte einfach sowie die Bedienungsanleitung verständlich sein. Als Orientierungshilfe kann der Rauchmeldertest der „Stiftung Warentest“ dienen. Bereits für wenige Euro können Sie gute Rauchmelder im Handel erwerben. Denken Sie aber auch bitte daran, die installierten Rauchmelder regelmäßig gemäß Herstellerangaben zu prüfen.

Weitere Informationen zu Rauchmeldern finden Sie unter „www.rauchmelder-lebensretter.de“

Eine Information in eigener Sache: Durch die Feuerwehr erfolgt keine Kontrolle, ob Sie Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung installiert haben. Bei Personen, die vorgeben, Ihre Rauchmelder prüfen zu wollen kann es sich um Betrüger handeln. Verweigern Sie ihnen den Zutritt und informieren Sie gegebenenfalls die Polizei.

Torsten Folz

Pressesprecher Fachbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren im Regionalverband

Rauchmelder – die 5 größten Irrtümer

Irrtum #2:

Ein Rauchmelder im Flur reicht.

Falsch!!!

Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

(Sonderfall Berlin & Brandenburg: Rauchmelder gehören in ALLE Flure und Aufenthaltsräume, außer Küche und Bad.)

Übrigens: Am 13. November ist Bundesweiter Rauchmeldertag!

www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-die-5-groessten…

Quelle Text und Grafiken: rauchmelder-lebensretter.de

Freitag der 13. ist Rauchmeldertag

Aus diesem Grund möchten wir nochmals an die Rauchmelderpflicht im Saarland hinweisen. Bei der Installation von Rauchmeldern geht es nicht nur um die bloße Einhaltung von Vorschriften. Rauchmelder können Leben retten – Ihr Leben – und können auch Sachwerte, vor allem in Wohnungen, schützen. Gerade in Wohnungen befinden sich viele unersetzliche Gegenstände wie Zeugnisse, Urkunden, Fotos, und persönliche Erinnerungsstücke.

Hier ein Beispiel aus unserer Gemeinde aus diesem Jahr, wie ein Rauchmelder vermutlich schlimmeres verhindert hat:

Ausgelöster Rauchwarnmelder durch angebranntes Essen, Feuerwehr öffnet Wohnung

Als am 09.01.2020 ein Mitglied des Löschbezirks Rilchingen-Hanweiler gegen 16 Uhr von seiner Arbeit nachhause kam, stellte es fest, dass in der gegenüberliegenden Nachbarswohnung ein Rauchmelder ausgelöst hat. Daraufhin versuchte er den Nachbarn, einen alleine lebenden älteren Herrn, zu erreichen. Er klingelte an der Wohnungstür und versuchte ihn telefonisch zu erreichen. Besorgt um den Herrn, da er nicht zu erreichen war, sein PKW vor der Tür stand und einige Rollläden geschlossen waren, entschloss sich der Feuerwehrmann dazu, seine Kameraden alarmieren zu lassen und wählte den Notruf 112.

Da unklar war, ob sich der Nachbar in der Wohnung befand, alarmierte die Leitstelle sofort den Löschbezirk Rilchingen-Hanweiler und einen Rettungswagen sowie die Polizei zur Einsatzstelle.

Der Einsatzleiter der Feuerwehr erkundete die Wohnung von außen und konnte am Küchenfenster starken Dunst durch Wasserdampf feststellen. Daraufhin entschloss er sich in Abstimmung mit der Polizei, die Wohnungstür durch Einsatzkräfte öffnen zu lassen.

Nachdem diese geöffnet war, stellten die Einsatzkräfte sofort einen Brandgeruch fest.

Der Angriffstrupp betrat mit Atemschutz die Wohnung und fand in der Küche angebranntes Essen auf dem Herd. Er brachte dieses nach draußen wo es abgelöscht wurde. Der Nachbar befand sich nicht in der Wohnung.

Wegen des Rauchs und des Brandgeruchs wurden die Wohnung und das Gebäude mit einem Überdrucklüfter belüftet.

Während ein neues Schloss eingebaut wurde, kam der Nachbar mit dem Fahrrad nachhause und war über den Einsatz der Feuerwehr verwundert. Er war trotzdem dankbar über das Handeln des Feuerwehrmannes und seiner Feuerwehr, da so größere Schäden verhindert werden konnten.

Prüfung der Rauchmelder nicht vergessen!

Nachdem nun ein neues Jahr begonnen hat sollten Sie prüfen, wann die Rauchwarnmelder das letzte Mal geprüft wurden. Im Saarland ist die Überprüfung einmal jährlich durchzuführen. Die Verpflichtung liegt per Gesetz beim Wohnungseigentümer/Vermieter. Achten Sie darauf, dass die Überprüfung entsprechend dokumentiert ist. Beauftragen sie ggf. eine zertifizierte Fachkraft.

Eine Überprüfung der Einhaltung der Rauchmelderpflicht findet zur Zeit zwar grundsätzlich nicht statt, aber spätestens nach einem Schadensereignis (z.B. Brand) wird sich die Staatsanwaltschaft einschalten und überprüfen, ob alle Vorschriften eingehalten wurden.

Nähere Infos rund um Rauchwarnmelder finden Sie auch unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ .

Für Ihre Sicherheit:

Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf

Steve Mantzer und Markus Dincher, Sachgebiet Pressearbeit

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