Hat der Rücktritt der Wehrführung Auswirkung auf Einsatzfähigkeit der Wehr?

Einige Bürger machen sich Sorgen, dass der Rücktritt der Wehrführung Auswirkungen auf die Sicherheit in unserer Gemeinde hat. Wir als Ihre Feuerwehr möchten Sie beruhigen. Mittel- und langfristig hat natürlich das Fehlen eines Wehrführers konkrete Auswirkungen. Das gilt vor allem bei besonderen Lagen und löschbezirksübergreifenden Themen.

Ansonsten ist zuerst der verwaltende Bereich besonders betroffen. Zum Beispiel werden Stellungnahmen zu externen Brandschutzgutachten im Rahmen von bestimmten Baugenehmigungsverfahren nicht bearbeitet, es steht dem Bürgermeister kein Berater in Feuerwehrangelegenheiten zur Seite usw..

Grundsätzlich sind die Aufgaben des Wehrführers im saarländischen Brandschutzrecht auszugsweise wie folgt geregelt:

Der Wehrführer untersteht dem Bürgermeister und berät ihn in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten.

Er ist Vorgesetzter der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Der Wehrführer ist für die Leistungsfähigkeit und den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich; ihm obliegt die Aufsicht über die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen und die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausrüstung und Instandhaltung der Feuerwehreinrichtungen.“

Das hat dann mittel- und langfristig Auswirkungen auf die Ausrüstung und Ausstattung der Wehr, die Ausbildung, die Kommunikation mit der Verwaltung, die Zusammenarbeit unter den Löschbezirken, die überörtliche Zusammenarbeit und vieles mehr.

Auf das „normale“ Einsatzgeschehen hat das Fehlen eines Wehrführers kurzfristig wenig Auswirkungen. Es wurden auch vorher viele Einsätze ohne das Beisein des Wehrführer oder eines Stellvertreters abgearbeitet. Die Feuerwehr ist straff organisiert und es ist immer geregelt wer die Einsatzleitung übernimmt. Wir verfügen über mehrere Verbandsführer und einige Zugführer, die für die Übernahme der Einsatzleitung, auch bei größeren Einsätzen ausgebildet sind. Hier kann es dann vor allem Probleme geben, wenn z.B. Entscheidungen getroffen werden müssen, die für die Gemeinde zusätzliche Kosten verursachen.

Wir sind in erster Linie Feuerwehrleute und es ist unsere Pflicht und unser Selbstverständnis, den Bürgern in Notlagen beizustehen. Zu dieser Pflicht stehen wir. Daran ändert auch die momentane Situation nichts. Das zeigt sich auch darin, dass die zurückgetretenen Personen nicht aus der Feuerwehr ausgetreten sind, sondern weiter als aktive Feuerwehrleute – wenn auch in anderer Funktion- im Übungs- und Einsatzdienst tätig sind.

Für Ihre Sicherheit

Ihre Feuerwehr Kleinblittersdorf


Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.