Grillfest der Altersabteilung

Die Altersabteilung der Feuerwehr Kleinblittersdorf hat am 22. August ihr jährliches Grillfest durchgeführt. Die Veranstaltung fand im Feuerwehrhaus des Löschbezirkes (LB) Mitte statt.

Der Beauftragte für die Altersabteilung, Winfried Lang, konnte rund 40 Personen zu der Veranstaltung begrüßen. Es handelte sich um Mitglieder der Altersabteilung und deren Partnerinnen sowie die Witwen von verstorbenen Altersabteilungskameraden. Noch gehören unserer Altersabteilung keine Frauen an. Als Ehrengäste begrüßte Winfried Lang den Bürgermeister und Chef der Wehr, Rainer Lang, sowie den Wehrführer Michael Becker.
Man verbrachte ein paar gemütliche Stunden bei Kaffee und Kuchen und später bei Gegrilltem. Es wurden viele Gespräche geführt. Lang bedankte sich bei den Mitgliedern des LB Mitte, die den Service übernommen hatten.

Für Interessierte:

Das Unterhalten einer Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Mitglieder der Feuerwehr werden im Auftrag der Gemeinde tätig. Deshalb ist hier sehr vieles, anders als bei Vereinen, gesetzlich geregelt. Der Katastrophenschutz, zu dem auch der Brandschutz gehört, ist Sache der Bundesländer. Deshalb haben hier die Länder die Gesetzgebungshoheit. Das führt dazu, dass es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede in der Organisation des Brand- und Katastrophenschutzes gibt.

Im Saarland war das Brandschutzwesen früher in einem „Feuerschutzgesetz“ geregelt. Die letzte Neufassung war aus dem Jahr 1975. In 1988 wurde daraus ein „Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung im Saarland“. In dem alten Gesetz war noch von „Feuerwehrmännern“ die Rede, ab 1988 dann von „Feuerwehrangehörigen“. In den Jahren zwischen diesen Gesetzen war die Zeit, in der sich Frauen vor Gericht das Recht erstritten, Mitglieder der Feuerwehr zu werden bzw. in den Polizeidienst eintreten zur dürfen.

Seit Dezember 2006 heißt das Gesetz „Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland“ (SBKG). Das alte Gesetz wurde um den Katastrophenschutz erweitert und ist in der Fassung vom 12. Dezember 2023 gültig.

Das Gesetz bildet einen Rahmen. Es wird vom Landtag des Saarlandes beschlossen. Konkretisiert wird das Ganze durch Verordnungen, insbesondere der Organisationsverordnung, die von dem Fachministerium (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport) erlassen werden. Hierzu muss es in dem entsprechenden Gesetz eine Ermächtigung geben. Ergänzt wird das ganze durch die Brandschutzsatzung der jeweiligen Kommune. Es gibt es eine Mustersatzung. Abweichungen von dieser Mustersatzung müssen durch das Fachministerium genehmigt werden.


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