Floriansfeier beim Löschbezirk Bliesransbach

Am 20.04.2018 feierte der Löschbezirk Bliesransbach den Tag des heiligen Florian. Die Veranstaltung begann mit einem ökumenischen Gottesdienst in der katholischen Pfarrkirche.

Der Spielmannszug Sulzbach begleitete die Wehrleute und Gäste musikalisch zur  Kirche und nach dem Gottesdienst von dort zum Gasthaus Kessler.

 Die Gäste und Ehrengäste wurden durch den Löschbezirksführer Michael Becker begrüßt. Besonders zu erwähnen sind hier der Kreisbrandinspektor Tony Bender, der Vorsitzende des Feuerwehrverbandes für den Regionalverband Thomas Quint, Bürgermeister Stephan Strichertz und Ortvorsteher Günter Lang.

In seinem Bericht gab der Bürgermeister und Chef der Wehr einen Überblick über das vergangene Jahr und einen Ausblick auf die Zukunft.

Der Löschbezirk Bliesransbach wurde zu insgesamt 26 Einsätzen gerufen, davon 12 Brände. Eine Herausforderung in der Anfangsphase war hier ein als „Gebäudeeinsturz“ gemeldeter Einsatz. Die Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr hatte aufgrund der unklaren Lage gleich großflächig alarmiert, sodass man auf das Schlimmste gefasst war. Tatsächlich bewahrheiteten sich die Befürchtungen, die die Einsatzkräfte auf der Anfahrt hatten, nicht. Es gab keine Verletzten, dem Einsturz war keine Explosion vorausgegangen, es war „lediglich“ ein Dachstuhl eingestürzt und das Gebäude musste gesperrt werden. Es war ein für die Feuerwehr ungewöhnlicher Einsatz.

Im Anschluss wurden folgende Beförderungen durch den Bürgermeister, unterstützt von Wehrführer Peter Dausend, vorgenommen:

Vom Feuerwehranwärter zum Feuerwehrmann wurden Dennis Boucher, Alexander Brach und Gerrit Trompeter. Von der Oberfeuerwehrfrau zur Hauptfeuerwehrfrau Melanie Faas und vom Oberfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann Christian Frenzle. Matthias Kany steht ebenfalls zur Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann an, war allerdings nicht anwesend.

Michael Becker wurde mit dem Bronzenen Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande für 25 Jahre aktiven Dienst bei der Feuerwehr ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird durch das Innenministerium als zuständigem Ministerium vorgenommen.

Mit der höchsten Stufe des Feuerwehr-Ehrenzeichens am Bande, welches das Saarland verleiht, wurde Johannes Müller ausgezeichnet. Das Goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen erhält man für 45 Jahre aktiven Dienst in der Feuerwehr. Diese Auszeichnung kann man nur erhalten, wenn man bereits als Jugendlicher in die Feuerwehr eintritt. Bis vor wenigen Jahren lag die maximale aktive Dienstzeit, die man erreichen konnte bei 48 Jahren. Mann (bis die erste Frau im Saarland diese Auszeichnung erhalten kann wir noch einige Jahre dauern) konnte ab dem 12. Lebensjahr in die Jugendwehr eintreten und wurde mit 60 Jahren in die Alterswehr überführt. So erklärt sich die „halbrunde“ Jahreszahl für diese besondere Auszeichnung.

Johannes Müller ist nicht nur seit 45 Jahren aktiv in der Feuerwehr tätig, er war ab dem Jahr 2000 in der verantwortungsvollen und arbeitsreichen Stellung als Löschbezirksführer tätig, bis er sich 2012 aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Wahl stellte.

Der Vertreter des Feuerwehrverbandes, Thomas Quint verlieh das Feuerwehr-Ehrenzeichen des Feuerwehrverbandes in Gold für beachtliche 60 jährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr an Johann Becker. Johann Becker konnte die Auszeichnung aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich entgegennehmen.

Markus Dincher, Pressesprecher

Killer Kohlenmonoxid

Die Tragödie von Arnstein, bei der sechs Jugendliche starben, hat uns auf dramatische Weise wieder auf die permanente Gefahr durch Kohlenmonoxid hingewiesen. In Zeiten von Zentralheizungen und Klimaanlagen ist die Sensibilität im Umgang mit Feuer in geschlossenen Räumen wohl zurückgegangen. Gleichwohl ist die Gefahr durch die immer bessere Isolation von Gebäuden mit einhergehendem geringerem Sauerstoffaustausch gestiegen. Bemerkenswert ist hier, dass bereits von Shisha-Pfeifen eine Gefahr ausgehen kann.

Deshalb möchten wir Sie zu Ihrem eigenen Schutz auf eine Veröffentlichung des Deutschen Feuerwehrverbandes zum Thema

 „Gefahr durch Kohlenmonoxid“

 hinweisen.

Rauchmelder – Lebensretter

Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens.

Vor diesem Hintergrund muss man auch die Einführung der Rauchmelderpflicht im Saarland für Wohnungen sehr positiv sehen.

Seit 2015 besteht diese Pflicht, es gibt lediglich eine Übergangsfrist für die Nachrüstung bis zum 31.12.2016.

Für den Einbau und die Prüfung der Rauchmelder ist der Wohnungseigentümer verantwortlich. In wieweit die Kosten für Anschaffung und Überprüfung auf den Mieter umgelegt werden können ist noch nicht endgültig rechtlich geklärt und hängt wohl auch vom jeweiligen Mietvertrag ab. Diese rechtlichen Unsicherheiten ändern aber nichts an der Verpflichtung des Eigentümers zum Einbau und Prüfung bis spätestens 31.12.2016.

Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass Rettung möglich ist. Rauchmelder sind daher Lebensretter. Ihre Kosten mit wenigen  Euro´s sind gering. Rauchmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht deren Ladung zu Ende, gibt der Melder einen entsprechenden Ton ab. Die meisten Rauchmelder funktionieren nach dem Streulichtprinzip. Dabei wird im Gerät eine Lichtquelle aktiviert. Ist Rauch in einer bestimmten Konzentration vorhanden reagiert der Melder und löst den Alarm aus.

 In § 46 Abs. 4 der Landesbauordnung heißt es

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Daraus ergibt sich wohl die Mindestausstattung:

  • Schlafräume (auch kombinierte Wohn- Schlafräume)
  • Kinderzimmer
  • Flure, über die Wege von diesen Zimmern oder anderen Aufenthaltsräumen nach außen führen.

Optional:

  • Küchen/ Bäder
  • Keller
  • Speicher
  • Sonstige Räume

Bei mehrgeschossigen Gebäuden Rauchmelder auch im Treppenhaus montieren. Rauchmelder können auch durch Kabel/Funk miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig. Rauchmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte. Von Wänden oder Einbaumöbeln Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.

Tipps für den Kauf

Rauchmelder sind nicht teuer. Gute Geräte sind bereits für einen Preis von etwa 20 Euro zu erhalten. Auf einige Punkte sollten Sie beim Kauf achten: Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren! Achten Sie auf akustische Signalisierung einer „leeren“ Batterie!

Achten Sie auf das CE-Zeichen und das GS-Zeichen!

Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem das Funktionieren des Gerätes überprüft werden kann!

Achten Sie auf die Möglichkeit, mehrere Geräte miteinander vernetzen zu können!

Für Gehörlose gibt es Ausführungen mit Blitzlicht und Vibrationsgeber, der nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2011 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, dass für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend: Geprüfte

Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen

Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse

Fest eingebaute Batterien mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.

Wo werden Rauchmelder installiert?

In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am besten in der Raummitte. Vorzugsweise sind sie vor den Schlafräumen zu installieren und in den Schlafzimmern selbst – vor allem wenn Sie dort elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernsehapparate oder ähnliches benutzen. Auch die Kinderzimmer sollten Sie durch zusätzliche Geräte schützen. In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollten Sie auf einen Rauchmelder verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdampf Fehlalarme ausgelöst werden können. Daher eignen sich auch besonders staubige Räume nicht für die Installation. In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen. Stellt ein Melder Rauch fest, werden Sie vom Pfeifen aller mit ihm verbundenen Rauchmelder alarmiert, also auch dann, wenn das Feuer in einem anderen Gebäudeteil ausgebrochen ist. Sie gewinnen so lebenswichtige Zeit.

Funklehrgang bei der Feuerwehr

Der Funklehrgang bei der Feuerwehr ist Bestandteil der Grundausbildung, den möglichst jede/r Feuerwehrangehörige absolvieren sollte. Er gilt als einer der schwierigsten Lehrgänge in der Grundausbildung, den einige nicht im ersten Anlauf bestehen. Der Ausbilder Wolfgang Bauer führt dies darauf zurück, dass der Lehrgang viele rechtliche Komponenten beinhaltet.

Der Funk, den die Feuerwehren –wie auch die Polizei und der Rettungsdienst- nutzen, gehört zum nichtöffentlichen Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Deshalb wird er auch kurz BOS-Funk genannt. Dieses Funknetz ist deutschlandweit verfügbar. Da der Funk nicht öffentlich ist muss, jede/r TeilnehmerIn zur  Verschwiegen verpflichtet werden und eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben. Zuvor werden sie u.a. auch über strafrechtliche Konsequenzen einer Nichteinhaltung der Verschwiegenheit belehrt.

Vor ca. 5 Jahren wurde der Funkbetrieb vom Analogbetrieb auf den Digitalbetrieb umgestellt. Ein großer Vorteil dieses Digitalfunkes ist, neben vielen anderen, dass er von Gerät zu Gerät  verschlüsselt ist und nicht abgehört werden kann. Deshalb musste der Lehrgang umfassend angepasst werden. Auch mussten die bereits ausgebildeten FunkerInnen nachgeschult werden, was eine gewaltige Aufgabe war. In der Übergangszeit mussten beide Bereiche geschult werden. Inzwischen wird der Anlaogfunk nun noch geschult wenn Bedarf besteht, z.B. da einzelne Wehren den Einsatzstellenfunk, auch „Baustellenfunk“ genannt, noch nicht umgestellt haben.

Die Lehrgänge finden bei uns ca. 6-8 mal jährlich auf Regionalverbandsebene statt. Geleitet werden sie ehrenamtlich von Wolfgang Bauer und Tim Heckmann. Wolfgang Bauer, der Funksachbearbeiter der Feuerwehren im Regionalverband Saarbrücken, leitet diese Lehrgänge seit über 20 Jahren. Obwohl er  kürzlich aus Altersgründen in die Alterswehr wechseln musste wird er die Lehrgänge noch weiter leiten. Unterstützt wird er seit über 18 Jahren von Tim Heckmann, ein eingespieltes Team also.

Am 03.03. und 10.03. fand solch ein zweitägiger Lehrgang im Gerätehaus des Löschbezirkes Kleinblittersdorf statt. Der Lehrgang besteht aus einem Praxisteil, in dem die verschiedenen Verkehrsformen und Betriebsarten beim BOS-Funk geübt werden, und einem theoretischen Teil mit rechtlichen und theoretischen Grundlagen. Die Prüfung haben drei Frauen und 18 Männer abgelegt. Diesmal haben erfreulicherweise alle TeilnehmerInnen bestanden. Und so konnte der Wehrführer der Gemeinde Kleinblittersdorf, Peter Dausend, allein TeilnehmerInnen ihre Lehrgangsbescheinigung überreichen. Ein Teilnehmer hat sich im Alter von 48 Jahren noch mal im Interesse der Allgemeinheit den Lehrgang absolviert und sich an die Prüfung gewagt. Von den Teilnehmern waren 6 aus der Stadt Saarbrücken und 15 aus der Gemeinde Kleinblittersdorf.

Markus Dincher
Pressesprecher

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