REGIONALVERBAND BESCHAFFT FÜR DIE FEUERWEHR ROLLCONTAINER FÜR HOCHWASSEREREIGNISSE

Vermehrt kommt es in den letzten Jahren im Zuge des Klimawandels zu Starkregenereignissen. Auch die Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken waren daher mehrfach in den vergangenen Jahren von solchen Ereignissen betroffen. Unvergessen bleiben einem die Bilder aus dem Jahr 2018 aus der Gemeinde Kleinblittersdorf, die sogar deutschlandweit in den Medien vertreten waren. Insgesamt wurden durch die Einsatzkräfte 249 registrierte Einsätze abgearbeitet. Zur Unterstützung wurden weitere Einsatzkräfte aus allen Gemeinden des Regionalverbandes zusammengezogen. Insgesamt war die Feuerwehr mit zirka 300 Kräften vor Ort. Neben der Feuerwehr unterstützten auch das Technische Hilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz und das Kriseninterventionsteam mit zirka 110 Kräften.

Noch keine 14 Tage später zog wieder eine Starkregenfront über den Regionalverband Saarbrücken hinweg. Diesmal ging das Unwetter über dem Köllertal nieder. Am stärksten von dem Ereignis war die Gemeinde Heusweiler betroffen. Der sonst gemächlich dahin fließende Köllerbach stieg binnen weniger Minuten stark an und breitete sich bis zu 100 Metern jeweils rechts und links des „normalen“ Bachlaufes aus. Aber auch die Ortsmitte des Riegelsberger Ortsteils Walpershofen war von dem Regenereignis stärker betroffen und so musste die komplette Ortsdurchfahrt aufgrund von Überflutungen gesperrt werden.

Um für solche Ereignisse gewappnet zu sein, wurden bereits vor einigen Jahren im Regionalverband Saarbrücken auf Initiative des Brandinspekteurs Tony Bender überörtliche Einsatzzüge aufgestellt, die bei solchen Einsatzlagen herangezogen werden können. Insgesamt wurden sechs Einsatzzüge aufgestellt, wobei jede Freiwillige Feuerwehr mit einer oder mehreren Teileinheiten fest in einem Einsatzzug eingebunden ist. Somit steht den betroffenen Feuerwehren eine schnelle und effektive Unterstützung mit den für die Lage angepassten Einsatzmitteln und Mannschaftsstärken zur Verfügung.

Zur Ergänzung der Ausstattung dieser Einsatzzüge wurde durch den Regionalverband Saarbrücken jetzt für alle zehn Regionalverbandsgemeinden je ein Rollcontainer „Hochwasserereignisse“ angeschafft. Die Anschaffungskosten dafür beliefen sich auf 150.000 Euro, die komplett aus der Feuerschutzsteuer vom Regionalverband Saarbrücken übernommen wurden.

Die Konzeption der Rollcontainer erfolgte durch Regionalverbandsbrandmeister Ruwen Dumont. Ausschreibung und Bauabnahme wurden durch den Fachbereich Technik der Berufsfeuerwehr Saarbrücken unterstützt.

Die Beladung der Rollcontainer ist speziell für Hochwasserlagen ausgerichtet und enthält daher mehrere Pumpen, um Schmutz- und Abwasser, beispielsweise aus Kellern, abzupumpen. Dabei kann auch stark verschmutztes und mit bis zu Tennisball großen Fremdkörpern belastetes Wasser abgepumpt werden. Die verladenen Pumpen haben insgesamt eine maximale Fördermenge von 4.000 Litern pro Minute, was ungefähr 25 gefüllten Badewannen entspricht. Neben dem notwendigen Zubehör für die Schmutzwasserpumpen ist außerdem eine Kellerentwässerungspumpe, ein Nass- / Trockensauger und weiteres Kleinmaterial auf dem Container verladen.

Gefertigt wurden die Rollcontainer durch die Firma Metallbau Schneider, MBS Logiroll, im hessischen Herbstein.

Homepage
IMG-20201216-WA0007
IMG-20201216-WA0009
IMG-20201216-WA0010
IMG-20201216-WA0015
IMG-20201216-WA0017

Bericht und Fotos:
Torsten Folz
Pressesprecher Fachbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
der Feuerwehren im Regionalverband Saarbrücken

In der Gemeinde Kleinblittersdorf wird dieser Rollcontainer vom LB Rilchingen-Hanweiler mit dem Gerätewagen Logistik (GW Logistik) an die Einsatzstellen gebracht. Der GW Logistik ist dafür ausgelegt umfangreiches Material für den jeweiligen Einsatz zu transportieren. Das Material ist auf Paletten oder Rollcontainern verladen, die dann Einsatzbezogen auf das Fahrzeug verladen werden. Bei Hochwassereinsätzen z.B. dieser Rollcontainer, Sandsäcke u.v.m..

Licht im Dunkeln- große Resonanz, aber noch Platz

Wir waren sehr überrascht, wie schnell sich zwei Tore unserer Fahrzeughalle mit Bildern und Bastelarbeiten gefüllt haben. Für uns ist es ein toller Erfolg. Aber wir haben auch noch Platz für weitere Arbeiten, das dritte Tor wurde erst begonnen . Wer also Lust hat kann gerne noch etwas Malen oder Basteln und vor Weihnachten in die Box am Eingang zum Feuerwehrhaus Mitte, Sitterswalder Straße 71 einwerfen. Alexander Lang freut sich darauf sie aufzuhängen.
Die Arbeiten sollten nicht größer als DIN A3 sein und zweidimensional, denn die Tore müssen geöffnet werden können. Da von hinten beleuchtet wird wäre auch Transparentpapier nicht schlecht.

Helft uns weiter ein Licht ins Dunkel zu bringen und das größte Adventsfenster in unserer Gemeinde zu dekorieren.

Auf dem Foto lassen sich die Arbeiten schlecht darstellen, schauen Sie doch einfach mal abends bei einem Spaziergang von nahem an und lassen Sie die Arbeiten auf sich wirken.

Es war wieder so weit:

Ich bin Atemschutzgeräteträger und habe den Führerschein Klasse 2. Ab dem 50. Lebensjahr muss ich dann, um als Geräteträger eingesetzt zu werden, jedes Jahr zu einer arbeitsmedizinischen Untersuchung. Für die Verlängerung des Führerscheines alle 5 Jahre benötigt man auch eine (etwas andere) arbeitsmedizinische Untersuchung. Dennoch macht es Sinn, wenn es von den Terminen her passt, beide Untersuchungen zusammen machen zu lassen, da es doch Überschneidungen gibt.

Bei mir standen nun beide Untersuchungen an. Ich habe mir einen Termin bei unserem Arbeitsmediziner genommen und ausreichend Zeit eingeplant. Die eigentliche Untersuchung dauert weniger als 2 Stunden, aber es kommen immer mal wieder Wartezeiten dazwischen, manchmal auch Notfälle. Die Untersuchung wird von der Gemeinde bezahlt, der Verdienstausfall hierfür nicht, sodass der Arztbesuch, wie so vieles andere für die Feuerwehr auch, in der Freizeit stattfindet.

Doch im Vorfeld beginne zumindest ich, mir mit zunehmendem Alter mehr Gedanken zu machen: Soll ich überhaupt noch zur Untersuchung gehen? Wir haben junge Leute, die hervorragend ausgebildet und körperlich ohne Zweifel leistungsfähiger sind. Diese müssen (bis sie 50 sind) nur alle drei Jahre zur Untersuchung.

Andererseits: man hat die Ausbildung, die Erfahrung und wenn die Tauglichkeit gegeben ist….. Eine seltsame Vorstellung wäre, man kommt (z.B. morgens halb zehn in Deutschland) zum Einsatz und es sind nicht genügend Atemschutzgeräteträger da. Man selbst darf das Gerät nicht anlegen, weil man einfach die notwendige Untersuchung nicht gemacht hat. Das ist dann schon ein Unterschied zu dem Fall, dass man sich unwohl fühlt oder nicht mehr tauglich ist.

Aber das eigene Ego spielt wohl auch eine Rolle: Auch für nicht-Geräteträger gibt es im Einsatz genug wichtige Arbeit. Ohne Unterstützung ist ein Atemschutzeinsatz schlicht nicht möglich. Aber: solange man atemschutztauglich ist fühlt man sich „Jung“ und „Fit“. Ist die Tauglichkeit nicht mehr gegeben drückt man sich selbst gerne den Stempel „Alt“ auf. Da ist es wohl einfacher von sich aus zu sagen „Ich will nicht mehr“ als wenn der Arzt dann sagt „Du darfst nicht mehr“.

Jetzt habe ich ein Jahr Zeit, mir zu überlegen was ich das nächste Jahr mache. Die Uhr läuft……

Der Verfasser dieses persönlichen Erfahrungsberichtes möchte anonym bleiben, ist aber bekannt.

Hintergrund

Tätigkeiten unter Atemschutz sind besonders belastende und gefährliche Tätigkeiten. Durch eine eingeschränkte oder nicht vorhandene Tauglichkeit entstehen Gefahren für das Leben und die Gesundheit für einen selbst, weitere Truppmitglieder und/oder Dritte.

Deshalb verlangen die Unfallversicherungsträger entsprechende anspruchsvolle und umfangreiche Tauglichkeitsuntersuchungen mit festen Vorgaben. Dabei wird auch ein Belastungs-EKG durchgeführt. Bis zum 50 Lebensjahr ist die Untersuchung alle drei Jahre zu wiederholen, ab dem 50. jedes Jahr. Nach schweren Krankheiten (z.B. auch einer Corona-Infektion) u.ä. werden zusätzliche Untersuchungen nötig. Ohne diese Untersuchung darf – auch in Notfällen- kein Atemschutzgerät angelegt werden. Auch darf die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erst nach bestandener Tauglichkeitsprüfung begonnen werden.

Da die Gemeinde Dienstherr der ehrenamtlichen Feuerwehrleute ist muss sie als „Arbeitgeber“ die Kosten für diese Untersuchungen tragen. Verdienstausfall wird für diese Untersuchung von unserer Gemeinde nicht gezahlt. Deshalb finden viele Untersuchungen am späten Nachmittag statt, wo es dann zu längeren Wartezeiten kommt, da diese Zeiten sehr stark frequentiert sind.

Zusätzlich muss ein Mal jährlich eine Belastungsübung durchgeführt werden. Bei dieser muss mit angeatmetem Atemschutzgerät eine körperliche Beanspruchung und anschließend eine Übungsstrecke absolviert werden. Die Übungsstrecke ist im Dunkeln, mit Hindernissen und Engpässen, bei denen teilweise das Tragegestell des Atemschutzgerätes ausgezogen und später wieder angelegt werden muss, gemeistert werden. Bei dieser gesamten Übung darf der mitgeführte Luftvorrat nicht aufgebraucht werden.

Nur in Kombination von ärztlich bescheinigter Tauglichkeit und absolvierter Belastungsübung darf im Einsatz ein Atemschutzgerät angelegt werden.

Bei der Tauglichkeit gibt es keine Unterscheidung, ob der Dienst beruflich bei einer Berufs- / Werkfeuerwehr oder ehrenamtlich bei einer Freiwilligen Feuerwehr ausgeübt wird. Auf alle können im Einsatz die gleichen Gefahrensituationen und Belastungen zukommen, bei Berufsfeuerwehren halt nur öfters. Das Feuer unterscheidet nicht, ob es von einer Berufs- oder einer Freiwilligen Feuerwehr bekämpft wird.

Für Ihre Sicherheit:

Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf

Sicherer Umgang mit Kerzen

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Es handelt sich um die dunkle Zeit des Jahres mit kurzen Tagen und langen Nächten. Gerade in diesen Zeiten sehnen sich die Menschen nach Licht und Wärme. Auch die Geselligkeit ist in dieser Zeit wichtig. Dieses Jahr ist gerade das Zusammenkommen von Menschen nicht möglich. Doch eine Kerze kann in dieser schwierigen Zeit Hoffnung geben. Und das Licht einer Kerze schafft eine angenehme Atmosphäre, die kaum eine künstliche Lichtquelle erreichen kann.

Damit Sie die Advents- und Weihnachtszeit mit Kerzen genießen können, möchten wir Sie nochmals auf die Hinweise des Deutschen Feuerwehrverbandes zum sicheren Umgang mit Kerzen aufmerksam machen:

Neun einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:

  • Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder (und auch Haustiere) nicht gelangen können
  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind! Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
  • In Haushalten mit Kindern sollten vor allem am Weihnachtsbaum elektrische Kerzen verwendet werden. Diese sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
  • Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher) bereit.
  • Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
  • Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel – übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch!

Quelle: www.feuerwehrverband.de)

So können Sie verhindern, dass wir Sie mit Blaulicht und Martinshorn besuchen kommen müssen. Denn das ist ein Besuch, den Sie sich nicht wünschen sollten.

Für Ihre Sicherheit:

Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf

Licht im Dunkeln

Der Löschbezirk Mitte der Freiwilligen Feuerwehr Kleinblittersdorf möchte in der dunklen Jahreszeit in dieser unsicheren Zeit ein Licht setzen.

Wir wollen allen, vor allem Kindern, die Möglichkeit eröffnen „Licht in das Dunkel“ zu bringen. Alle können mitmachen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene, aber auch Vereine.

Werft uns einfach Eure Mal-/Bastelarbeiten am Feuerwehrhaus Mitte ein. Eine entsprechende Box wird am Eingang bereitstehen. Wir werden sie dann in den „Fenstern“ der Garagentore präsentieren. Es soll das größte Adventsfenster in unserer Gemeinde werden. Wir wünschen uns Mal- und Bastelarbeiten rund um Weihnachten – gerne auch mit Feuerwehrmotiven. Die Arbeiten sollten das Format DIN A3 nicht überschreiten und zweidimensional sein. Da die Arbeiten von hinten beleuchtet werden wären natürlich durchscheinende Materialien wie z.B. Pergamentpapier, toll.
Die Arbeiten werden je nach Einreichung an den Toren unserer Fahrzeughalle veröffentlicht. Es wird keine Prämierung der Besten Arbeit u.ä. geben. Wir wollen aber ein Licht setzen, bei dem jeder abends, z.B. bei einem Spaziergang, sich die Arbeiten ansehen und den besonderen Geist der Weihnachtszeit auf sich wirken lassen kann.

Wir wünschen viel Spaß.

Infos: Alexander Lang 0163 7420742.

Ihre Feuerwehr informiert: Rauchmelder retten Leben!

Bundesweiter Rauchmeldertag am Freitag 13. November

Statistisch gesehen stirbt in Deutschland jeden Tag ein Mensch durch ein Brandereignis. Tödlich bei einem Brand ist in der Regel nicht das Feuer an sich, sondern der Brandrauch. Daher sterben die meisten Personen an einer Rauchgasvergiftung. Ursache der jährlich etwa 200.000 Gebäudebrände ist nicht wie oft angenommen Fahrlässigkeit, sondern werden Brände sehr oft durch technische Defekte ausgelöst.

Tagsüber wird ein Feuer meist schnell entdeckt und kann somit rasch gelöscht werden. Vor allem nachts werden Brände in Privataushalten zur tödlichen Gefahr. Während des Schlafes riecht der Mensch nichts und bereits drei Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken.

Auf solche Brandereignisse mit Todesfolge hat der Gesetzgeber reagiert und eine Rauchmelderpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Saarland gilt diese Rauchmelderpflicht sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien.

Ist ein Rauchmelder vorhanden, warnt dieser Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor dem ausgebrochenen Feuer. Er ermöglicht es Ihnen, sich selbst und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Daher ist ein Rauchmelder das beste Mittel im vorbeugenden Brandschutz und somit der beste Lebensretter.

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht. Weiterhin sollten Sie auch Rauchmelder im Wohn- / Esszimmer und Arbeitszimmer installieren. Im Badezimmer und in der Küche sollte kein Rauchmelder eingebaut werden. Durch Wasserdampf bzw. Kochdunst kann es hier zu Fehlauslösungen kommen.

Woran erkennt man gute Rauchmelder?

Ein Rauchmelder sollte folgende wichtige Kriterien erfüllen: Er muss zuverlässig Brandrauch erkennen und mit einem unüberhörbaren, lauten Warnton alarmieren. Die Bedienung und Montage sollte einfach sowie die Bedienungsanleitung verständlich sein. Als Orientierungshilfe kann der Rauchmeldertest der „Stiftung Warentest“ dienen. Bereits für wenige Euro können Sie gute Rauchmelder im Handel erwerben. Denken Sie aber auch bitte daran, die installierten Rauchmelder regelmäßig gemäß Herstellerangaben zu prüfen.

Weitere Informationen zu Rauchmeldern finden Sie unter „www.rauchmelder-lebensretter.de“

Eine Information in eigener Sache: Durch die Feuerwehr erfolgt keine Kontrolle, ob Sie Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung installiert haben. Bei Personen, die vorgeben, Ihre Rauchmelder prüfen zu wollen kann es sich um Betrüger handeln. Verweigern Sie ihnen den Zutritt und informieren Sie gegebenenfalls die Polizei.

Torsten Folz

Pressesprecher Fachbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren im Regionalverband

Rauchmelder – die 5 größten Irrtümer

Irrtum #2:

Ein Rauchmelder im Flur reicht.

Falsch!!!

Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

(Sonderfall Berlin & Brandenburg: Rauchmelder gehören in ALLE Flure und Aufenthaltsräume, außer Küche und Bad.)

Übrigens: Am 13. November ist Bundesweiter Rauchmeldertag!

www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-die-5-groessten…

Quelle Text und Grafiken: rauchmelder-lebensretter.de

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.