Fahren mit Sonder- und Wegerechten

Feuerwehrleute dürfen in bestimmten Situationen im Straßenverkehr besondere Rechte in Anspruch nehmen. Das gilt für Fahrten zum Feuerwehrhaus mit dem privaten-PKW als auch für Fahrten mit den Feuerwehrfahrzeugen.

Dabei wird zwischen Sonderrechten und Wegerechten unterschieden. Wegerechte werden durch Blaulicht und Martinshorn kenntlich gemacht. Jeder Verkehrsteilnehmer muss freie Bahn schaffen. Bei den Sonderrechten, z.B. mit dem privaten PKW, ist die Inanspruchnahme für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu erkennen und sorgt deshalb oft für Unverständnis, wenn von den allgemeinen Verkehrsregeln abgewichen wird. Man kann ja nicht erkennen, dass sich gerade jemand auf dem Weg zum Einsatz befindet.

Doch egal ob Sonder- oder Wegerechte: Beides erfordert von den Feuerwehrleuten eine erhöhte Sorgfaltspflicht und auch die Kenntnis der Grenzen der Sonder- und Wegerechte. Denn die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer darf nicht gefährdet werden.

Um die Feuerwehrleute den Löschbezirkes Mitte auf den aktuellen Stand zu bringen hat sich Christian Moritz-Spengler bereit erklärt eine Auffrischungsschulung durchzuführen.

Christian Moritz-Spengler ist Leiter der Fahrschule der Berufsfeuerwehr Saarbrücken und Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler.

Wir bedanken uns für den tollen Unterricht.

Für Ihre Sicherheit:

Ihre Feuerwehr Kleinblittersdorf

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.