Rauchmelderpflicht: Wohungseigentümern droht Strafverfahren!

Obwohl die Montage von Rauchmeldern nicht überprüft wird kann es für Wohnungseigentümer, die ihre Wohnungen nicht ordnungsgemäß mit Rauchmeldern ausgestattet haben, brenzlig werden.

Immer wenn in einer Wohnung Personen z.B. durch einen Brand zu Schaden kommen wird durch Polizei bzw. Staatsanwaltschaft geprüft, ob die Rauchmelder ordnungsgemäß installiert sind und ob das Unglück durch Rauchmelder hätte verhindert/gemildert werden können.

Der Wohnungseigentümer muss damit rechnen, dass bei nicht ordnungsmäßiger Ausstattung mit Rauchmeldern bzw. nicht dokumentierter Prüfung der Rauchmelder gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung eingeleitet wird.

Das gilt nicht nur bei Mietwohnungen, sondern auch wenn man mit seiner Familie ein Eigenheim bewohnt!

Wie sich die Feuerversicherungen in einem solchen Fall verhalten bleibt abzuwarten.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Rauchmelder retten Leben.

Mehr über Rauchmelder erfahren Sie unter

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ oder bei einem entsprechenden Fachbetrieb.

Markus Dincher

Pressesprecher FF Kleinblittersdorf

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