Der Bürgermeister informiert

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

die Sicherheit der Bevölkerung ist eine hoheitliche Aufgabe. Der Staat ist dafür zuständig.

Für den Brandschutz und die Technische Hilfe wurde die Zuständigkeit den Gemeinden übertragen. Überörtliche Aufgaben des Brandschutzes sind für uns beim Regionalverband Saarbrücken und der Stadt Saarbrücken angesiedelt. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bilden die Gemeinden Freiwillige Feuerwehren bzw. Großstädte zusätzlich Berufsfeuerwehren.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich im Auftrag der Gemeinde tätig. Es handelt sich nicht um einen Verein. Die Rechtsstellung der Feuerwehrangehörigen ist wohl am ehesten mit der von Mitgliedern der Ortsräte oder Gemeinderäte zu vergleichen.

Die Ausrüstung ist durch die Gemeinde zu stellen. Sofern es durch Einsätze zu Lohnausfall kommt, sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen und bekommen ihn von der Gemeinde erstattet.

Die Feuerwehren sind in den Katastrophenschutz eingegliedert, für den das Land zuständig ist. Rechtsgrundlagen im Saarland bilden das „Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland“ (SBKG), ergänzt durch die „Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland“ (Brandschutzorganisationsverordnung). Die Brandschutzsatzung der jeweiligen Kommune ergänzt diese Regelungen.

Seit einigen Jahren sind die Kommunen auch verpflichtet, einen Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung zu erarbeiten und fortzuschreiben. Dabei geht es vereinfacht gesagt darum „Wieviel Feuerwehr braucht die Gemeinde“.

Im Jahre 2019 erfolgte die Fortschreibung des Planes durch einen unabhängigen Sachverständigen. Darin wurde eine Gefährdungs- und Risikoanalyse für unsere Gemeinde durchgeführt. Dabei spielen z. B. auch Gewerbebetriebe und Betreuungseinrichtungen von hilflosen Personen eine große Rolle. Da die Grenze unserer Gemeinde annähernd zu 2/3 von den Flüssen Blies und Saar gebildet wird und zwei Ortsteile teilweise im Überschwemmungsgebiet liegen, ist auch dies in die Planungen einzubeziehen. Als Ergebnis werden Empfehlungen für die Ausstattung, Ausbildung und Mindestpersonalstärken gegeben.

Die Ausstattung mit Ausrüstung, insbesondere was Gebäude und Fahrzeuge durch die Gemeinde an-geht, ist an diesem Bedarfsplan orientiert.

Nach der Zusammenführung der Löschbezirke Sitterswald und Auersmacher zum Löschbezirk Mitte besteht die Feuerwehr unserer Gemeinde mit ihren fünf Ortsteilen aus vier Löschbezirken. Weitere Zusammenführungen sind derzeit nicht möglich, da dann die gesetzlichen Hilfsfristen nicht eingehalten werden könnten.

Unter Hilfsfrist oder genauer gesagt der Eintreffzeit versteht man die Zeit, innerhalb der die erste Feuerwehreinheit bei zeitkritischen Notfällen (Menschenleben in Gefahr) nach der Alarmierung an der Einsatzstelle angekommen sein muss. Bei einem Brandeinsatz sind das z. B. lediglich 8 Minuten. Jede Verlängerung dieser Fristen steigert das Risiko für zu rettende Personen.

Die Feuerwehr der Gemeinde besteht aus

  • der Jugendwehr
  • der Aktiven Wehr und
  • der Alterswehr.

Die Jugendwehr ist die Nachwuchsorganisation der Freiwilligen Feuerwehren. Zu der klassischen Jugendwehr (Mindestalter 8 Jahre) gehören seit einigen Jahren auch Vorbereitungsgruppen, Kinderfeuerwehren genannt. Während es in unserer Gemeinde bereits seit den 1960iger Jahren Jugendwehren gibt, ist die

 Kinderfeuerwehr im Aufbau. Für das Frühjahr 2020 war der Übungsbeginn geplant, es gab auch schon Vorbereitungsgespräche mit den Eltern und der Termin für die erste Übung mit den Kindern war festgelegt. Doch dann machte die Corona-Pandemie alles zu Nichte. Sobald die Lage es wieder zulässt, soll es endlich losgehen. In der Jugendwehr bereiten sich derzeit 57 Kinder und Jugendliche auf den Dienst in der Aktiven Wehr vor. Davon sind 18 weiblich.

Die Aktive Wehr ist der Teil, der das gesamte Einsatzgeschehen abdeckt. Es gibt bei den Freiwilligen Feuerwehren keine inaktiven Mitglieder. Mit 16 Jahren kann man in die Aktive Wehr aufgenommen werden. Die vorherige Mitgliedschaft in der Jugendwehr ist keine Voraussetzung!

Mit 65 Jahren wird man nach jetziger Rechtslage spätestens in die Alterswehr überführt. Derzeit sind 189 Mitbürger*innen in der Aktiven Wehr tätig, um Ihre Sicherheit 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr zu gewährleisten. Davon sind 13 weiblich.

Die Alterswehr nimmt nicht mehr am Einsatzdienst teil, ist aber bei Veranstaltungen der Feuerwehr präsent. In unserer Gemeinde gibt es eine Alterskameradschaft, die sich in „normalen Zeiten“ regelmäßig trifft und auch Betriebe oder andere Feuerwehren besichtigt. Die Altersabteilung hat 59 männliche Mitglieder.

Doch nun zum wichtigsten Kapital der Freiwilligen Feuerwehren:
den Menschen, die ihren Dienst in der Feuerwehr absolvieren und so zur Sicherheit in unserer Gemeinde beitragen. Einsätze lassen sich nicht planen, sondern wenn die Alarmierung kommt, muss reagiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es gerade passt oder nicht. Da werden auch schon mal Gäste „sitzengelassen“ oder der Sportplatz während eines Spieles verlassen und es geht zum Einsatz. Auch andere private Aktivitäten müssen zurückstehen. Dadurch werden besonders Partner*innen und Kinder belastet. Ohne ein Verständnis dieser Bezugspersonen für die Feuerwehr funktioniert der Feuerwehrdienst meist auf Dauer nicht.

Aber der Feuerwehrdienst besteht nicht nur aus Einsätzen. Damit man überhaupt an Einsätzen teilnehmen kann, muss zuerst einmal eine Grundausbildung absolviert werden. Danach gibt es noch weitere Lehrgänge und das dort Erlernte muss stetig weiter geübt und das Wissen auf den neusten Stand gehalten werden. Auch viele Wartungs- und Reparaturarbeiten werden – meist unbemerkt von der Allgemeinheit – ehrenamtlich von den Feuerwehrangehörigen, insbesondere den Funktionswarten, durchgeführt. Auch der vorbeugende Brandschutz wird teilweise durch die Feuerwehr wahrgenommen. So ist insbesondere die Wehrführung in Brandschauen und die Erstellung von Brandschutzgutachten bei Bauvorhaben involviert.

Einen herzlichen Dank allen Feuerwehrfrauen und –männern, die so motiviert Freizeit und Herzblut für die Gemeinschaft aufbringen.

Viele Grüße   

Rainer Lang

Übersicht über alle Einsätze unserer Freiwilligen Feuerwehr 2016 bis 2020

(Einsatzstunden im Jahr 2018 durch die Unwetterkatastrophe stark beeinflusst)

Einsatzart20162017201820192020
Brände2931442024
VU mit Person44443
Person in Wohnung661498
Ölspur/Ölunfall1329161512
Unwetter37391821
Sonstige Hilfe25422818
Fehlalarmierungen / BMA2215162222
Gesamt1029615596108
Einsatzstunden gesamt2.5902.4847.2272.8701.925

Bericht aus der Reihe „Der Bürgermeister informiert“ von Bürgermeister Rainer Lang in den Kleinblittersdorfer Nachrichten vom 30.04.2021


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