Türöffnung durch Feuerwehr–oft vermeidbar

In den letzten Jahren sind Türöffnungen immer öfters Gegenstand von Feuerwehreinsätzen. Dabei darf die Feuerwehr nur in bestimmten Situationen tätig werden, landläufig „Gefahr in Verzug“ genannt. Denn die Rechtslage einer solchen Türöffnung ist nicht einfach, wird doch das Grundrecht auf Unversehrbarkeit der Wohnung beeinträchtigt. Deshalb wird eine solche Türöffnung möglichst unter Hinzuziehung der Polizei durchgeführt.

Doch auch technisch kann eine solche Öffnung eine große Herausforderung an die Rettungskräfte darstellen: Um sich vor Einbrechern zu schützen werden die Sicherheitsvorkehrungen immer besser. Dies macht im Gegenzug auch die Arbeit der Feuerwehr erheblich schwieriger. Gilt es doch auch, möglichst geringen Schaden anzurichten. Durch das Deponieren eines Schlüssels bei einem Nachbarn kann hier Abhilfe geschaffen werden. In unserer Gemeinde ist der Löschbezirk Kleinblittersdorf für solche Türöffnungen zuständig. Er ist mit Spezialwerkzeug ausgestattet, und Mitglieder haben ein spezielles Seminar des Feuerwehrverbandes des Regionalverbandes besucht, das ausschließlich das Thema Türöffnungen behandelt.

Doch oft sind solche Türöffnungen und die damit verbundenen Schäden vermeidbar. Dabei geht es weniger um den Feuerwehreinsatz, sondern um die menschliche Tragödie, die dahintersteckt. Häufig wird die Feuerwehr gerufen, da die Person sich in einer Notlage befindet. Es geht dann um Personen, meist allein in einem Haushalt, die in eine Notlage geraten sind und sich selbst nicht mehr helfen können. Dass etwas nicht stimmt, wird oft erst nach Stunden oder gar Tagen bemerkt. Dann kann es für die betroffene Person zu spät sein.

Berta D. (Name geändert) aus der Gemeinde Kleinblittersdorf berichtet zum Beispiel: „Ich wohne alleine in meinem Haus. Im Alter von 85 Jahren bin ich auf der Kellertreppe ausgerutscht. Ich habe im Keller gesessen und hatte große Schmerzen. Nach einiger Zeit ist es mir gelungen, mich die Treppe hoch zu schaffen und meinen Sohn anzurufen. Mein Brustbein war gebrochen und mein Bein war verstaucht. Ich lag mehrere Tage im Krankenhaus. Ich hatte Glück, dass ich noch das Telefon erreichen konnte. Ansonsten hatte ich längere Zeit hilflos dagelegen.“

Tobias Dahlem von der Feuerwehr Kleinblittersdorf erläutert: Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Bei jüngeren Personen ist es oft der Arbeitgeber, der im Falle eines Nichterscheinens zur Arbeit tätig wird. Aber gerade bei älteren Personen werden Unregelmäßigkeiten im Tagesablauf oft erst später erkannt, da sie nicht sofort vermisst werden. Sie werden manchmal erst Tage später gefunden, was den Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert und oft eine Hilfe zu spät macht.

Doch solche Tragödien sind durch einen Hausnotruf verhinderbar. Er kann zwar keinen Notfall verhindern, aber die Zeit bis zum Auffinden wesentlich verkürzen. Wenn man die Notrufeinrichtung, die am Körper getragen wird, nicht mehr selbst auslösen kann beginnt spätestens nach einigen Stunden ein Ablaufplan:

Je nach Anbieter muss ein- bis zweimal am Tag per Knopfdruck ein „Mir geht es gut, alles in Ordnung“ gesendet werden. Unterbleibt dies werden durch den Anbieter Maßnahmen ergriffen. Das geht von einem Anruf bei der Person, dann bei Angehörigen oder nahestehenden Personen bis zur Absetzung eines Notrufes. Oft verfügt der Hausnotrufanbieter über einen Schlüssel, der im Notfall gebracht wird oder kann jemanden mit einem Schlüssel im Umfeld kontaktieren.

Berta D. hat sich nach Ihrem Unfall einem Hausnotruf angeschlossen. Sie hofft, dass sie ihn nie brauchen wird, aber er gibt ihr im Alltag ein Gefühl von Sicherheit.

Im Durchschnitt der letzten Jahre wurden wir ca. 10 Mal pro Jahr zu Türöffnungen solcher Art gerufen.

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