Winterzeit: Kaminbrandzeit!

Jetzt, wo die Heizperiode begonnen hat, wird es wieder verstärkt zu Kaminbränden kommen. Dies gilt besonders in Häusern, in denen mit Holz gefeuert wird. Denn gerade Holz, vor allem wenn es nicht ausreichend getrocknet wurde, neigt zur Bildung von sogenanntem Glanzruß. Gleiches gilt wenn, vor allem nachts, die Sauerstoffzufuhr wesentlich verringert wird, damit das Holz „länger hält“. Das Holz kann nicht richtig brennen und qualmt. Auch wenn der Schornsteinfeger kurz vorher den Kamin gesäubert hat, kann es zu diesen Kaminbränden durch Glanzruß kommen. Grund hierfür ist, dass sich der Glanzruß nicht durch putzen des Kamines beseitigen lässt.

Erhitzt sich dieser Glanzruß nun stark kann er anfangen zu brennen. Dabei dehnt er sich um ein mehrfaches seines Volumens aus und kann so den vorher vermeintlich „sauberen“ Kamin verstopfen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Zuerst einmal die Feuerwehr rufen. Diese weiß, wie vorzugehen ist. Sorgen Sie dafür, dass sich Personen aus allen Räumen, die an den Kamin grenzen, entfernen und sorgen Sie für Frischluftzufuhr.

Bei einem intakten Kamin in einem neueren Gebäude ist ein Kaminbrand in dem Gebäude selbst meist ungefährlich, kritischer ist, wenn durch Funkenflug in der Nachbarschaft Brände entstehen. Man kann man nie sicher sein, dass der Kamin auch wirklich intakt ist. So können durch Risse, nicht richtig geschlossene Öffnungen usw. gefährliche Gase in den Wohnraum gelangen. Brennbare Stoffe um den Kamin können durch die Hitze in Brand geraten. Es ist auch bei älteren Gebäuden schon vorgekommen, dass hölzerne Deckenbalken auf den Kamin aufgelegt wurden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Zimmer, die an den Kamin grenzen, durch die Feuerwehr überwacht werden. Es kann sogar nötig werden, hierzu schweren Atemschutz einzusetzen.

Normalerweise wird ein Kaminbrand nicht gelöscht. Die Feuerwehr wird versuchen, in Absprache mit dem Schornsteinfeger, den nun lockereren Ruß mit Kaminkehrerwerkzeug zu entfernen. Bei uns wird der Schornsteinfeger bei Kaminbränden automatisch hinzugezogen. Der Schornsteinfeger muss den Kamin nach einem Brand überprüfen. Erst nach seiner Freigabe darf er wieder genutzt werden.

Versuchen Sie nie, selbst den Kaminbrand zu löschen. Vor allem ein Löschversuch mit Wasser ist lebensgefährlich: Wenn Sie einen Eimer Wasser hineinschütten verwandelt dieses sich sofort in Wasserdampf. Der Inhalt eines 10-Liter-Eimers mit Wasser ergibt 17.000 Liter Dampf! Dafür ist in dem Kamin kein Platz. Der Dampf wird aus der Öffnung, in die Sie das Wasser geschüttet haben, strömen und Sie verbrühen. Durch die gewaltige Kraft kann der Kamin zerbersten. Also lassen Sie dies bitte.

Auch raten wir dringend davon ab, eine Kaminklappe zu öffnen, um mal nachzuschauen ob es wirklich in dem Kamin brennt. Die Temperaturen sind sehr viel höher als in einem Ofen und die Flammen können aus der Klappe schlagen. Es besteht akute Verbrennungsgefahr, vor allem im Gesicht. Tasten Sie den Kamin ab, wenn er übermäßig heiß ist brennt es vermutlich darin.

Auch wenn Sie nicht sicher sind ob es in dem Kamin wirklich brennt:

Im Zweifel immer die 112 anrufen!

Für Ihre Sicherheit:
Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf

Europäische Notrufnummer – sie kann Leben retten!

Die Reiselust der Deutschen ist ungebrochen, und der Urlaub ist die unbeschwerteste Zeit des Jahres. Doch auch im Urlaub kann es zu Notfällen kommen, und dann zählt jede Minute. Dann ist es gut, wenn man die Notrufnummern des Reiselandes kennt. Für alle Urlauber in der Europäischen Union gibt es gute Nachrichten: In allen EU-Ländern ist die 112 die Notrufnummer.

Zum Europäischen Tag des Notrufes, dem 11. 2.  –  112. – möchten wir Sie auf die Hinweise des Deutschen Feuerwehrverbandes aufmerksam machen. Wir wünschen Ihnen, dass Sie in Ihrem Urlaub nie davon Gebrauch machen müssen. Folgen Sie dem Link:

112 – Europaweiter Notruf

Dünnes Eis birgt Gefahren

Nachdem der Winter nun doch noch Einzug gehalten hat und einzelne, vor allem kleinere, Gewässer sind bereits vereist, Wir möchten Sie nochmals auf die Tipps des Deutschen Feuerwehrverbandes hinweisen.

Machen Sie bitte auch Ihre jüngeren Kinder mit der Problematik „Eis auf Gewässern“ vertraut, da der Spieltrieb und die Entdeckungstrieb oft zu Unfällen führen. Besonders der Teich im eigenen Garten ist für Kinder sehr verlockend.

Die Hinweise des Deutschen Feuerwehrverbandes finden Sie h i e r .


Winterzeit: Kaminbrandzeit!

Jetzt, wo die Heizperiode begonnen hat, wird es wieder verstärkt zu Kaminbränden kommen. Besonders gilt dies in Häusern, in denen mit Holz gefeuert wird. Denn gerade Holz, vor allem wenn es nicht ausreichend getrocknet wurde, neigt zur Bildung von sogenanntem Glanzruß. Gleiches gilt wenn, vor allem nachts, die Sauerstoffzufuhr wesentlich verringert wird, damit das Holz „länger hält“. Das Holz kann nicht richtig brennen und qualmt. Auch wenn der Schornsteinfeger kurz vorher den Kamin gesäubert hat, kann es zu diesen Kaminbränden durch Glanzruß kommen. Grund hierfür ist, dass sich der Glanzruß nicht durch putzen des Kamines beseitigen lässt.

Erhitzt sich dieser Glanzruß nun stark kann er anfangen zu brennen. Dabei dehnt er sich um ein mehrfaches seines Volumens aus und kann so den vorher vermeintlich „sauberen“ Kamin verstopfen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Zuerst einmal die Feuerwehr rufen. Diese weiß, wie vorzugehen ist. Sorgen Sie dafür, dass sich Personen aus allen Räumen, die an den Kamin grenzen, entfernen und sorgen Sie für Frischluftzufuhr.

Bei einem intakten Kamin in einem neueren Gebäude ist ein Kaminbrand in dem Gebäude selbst meist ungefährlich, kritischer ist, wenn durch Funkenflug in der Nachbarschaft Brände entstehen. Man kann man nie sicher sein, dass der Kamin auch wirklich intakt ist. So können durch Risse, nicht richtig geschlossene Öffnungen usw. gefährliche Gase in den Wohnraum gelangen. Brennbare Stoffe um den Kamin können durch die Hitze in Brand geraten. Es ist auch bei älteren Gebäuden schon vorgekommen, dass hölzerne Deckenbalken auf den Kamin aufgelegt wurden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Zimmer, die an den Kamin grenzen, durch die Feuerwehr überwacht werden. Es kann sogar nötig werden, hierzu schweren Atemschutz einzusetzen.

Normalerweise wird ein Kaminbrand nicht gelöscht. Die Feuerwehr wird versuchen, in Absprache mit dem Schornsteinfeger, den nun lockereren Ruß mit Kaminkehrerwerkzeug zu entfernen. Bei uns wird der Schornsteinfeger bei Kaminbränden automatisch hinzugezogen. Der Schornsteinfeger muss den Kamin nach einem Brand überprüfen. Erst nach seiner Freigabe darf er wieder genutzt werden.

Versuchen Sie nie, selbst den Kaminbrand zu löschen. Vor allem ein Löschversuch mit Wasser ist lebensgefährlich: Wenn Sie einen Eimer Wasser hineinschütten verwandelt dieses sich sofort in Wasserdampf. Der Inhalt eines 10-Liter-Eimers mit Wasser ergibt 17.000 Liter Dampf! Dafür ist in dem Kamin kein Platz. Der Dampf wird aus der Öffnung, in die Sie das Wasser geschüttet haben, strömen und Sie verbrühen. Durch die gewaltige Kraft kann der Kamin zerbersten. Also lassen Sie dies bitte.

brennender Kamin

Auch raten wir dringend davon ab, eine Kaminklappe zu öffnen, um mal nachzuschauen ob es wirklich in dem Kamin brennt. Die Temperaturen sind sehr viel höher als in einem Ofen und die Flammen können aus der Klappe schlagen. Es besteht akute Verbrennungsgefahr, vor allem im Gesicht. Tasten Sie den Kamin ab, wenn er übermäßig heiß ist brennt es vermutlich darin.

Auch wenn Sie nicht sicher sind ob es in dem Kamin wirklich brennt:

Im Zweifel immer die 112 anrufen.

Für Ihre Sicherheit:
Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf

Rauchmelderpflicht: Wohungseigentümern droht Strafverfahren!

Obwohl die Montage von Rauchmeldern nicht überprüft wird kann es für Wohnungseigentümer, die ihre Wohnungen nicht ordnungsgemäß mit Rauchmeldern ausgestattet haben, brenzlig werden.

Immer wenn in einer Wohnung Personen z.B. durch einen Brand zu Schaden kommen wird durch Polizei bzw. Staatsanwaltschaft geprüft, ob die Rauchmelder ordnungsgemäß installiert sind und ob das Unglück durch Rauchmelder hätte verhindert/gemildert werden können.

Der Wohnungseigentümer muss damit rechnen, dass bei nicht ordnungsmäßiger Ausstattung mit Rauchmeldern bzw. nicht dokumentierter Prüfung der Rauchmelder gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung eingeleitet wird.

Das gilt nicht nur bei Mietwohnungen, sondern auch wenn man mit seiner Familie ein Eigenheim bewohnt!

Wie sich die Feuerversicherungen in einem solchen Fall verhalten bleibt abzuwarten.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Rauchmelder retten Leben.

Mehr über Rauchmelder erfahren Sie unter

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ oder bei einem entsprechenden Fachbetrieb.

Markus Dincher

Pressesprecher FF Kleinblittersdorf

Rettungskarte

Ein einfaches Blatt Papier, das Leben retten kann:

Ihr Leben!

…… die Rettungskarte….

 

Durch die Entwicklung im Fahrzeugbau ist die Situation für Retter immer schwieriger geworden. Es sind viele Sicherheitseinrichtungen, wie z.B.  Airbags, oder Versteifungen in die Karosserie eingebaut. Diese können nach einem Unfall nicht nur hinderlich sein, sie können auch –wie z.B. nicht ausgelöste Airbags- zur Gefahr für eingeklemmte Insassen und die Rettungskräfte werden.

Auf Initiative des ADAC wurde die Rettungskarte entwickelt. Die meisten Fahrzeughersteller bieten zwischenzeitlich Rettungskarten für ihre Modelle an. Dieses Blatt Papier, das in Farbe ausgedruckt sein sollte, liefert den Rettungskräften wichtige Informationen über das Fahrzeug. Dadurch kann die Rettung – Ihre Rettung – beschleunigt und Sie vor weiteren Verletzungen geschützt werden. Es können auch Verletzungen der Rettungskräfte, welche wiederum Ihre Rettung verzögern würden, vermieden werden. Aufbewahrt wird die Rettungskarte in der Sichtblende Ihres Fahrzeuges.

Über das Internet können Sie die Rettungskarte für Ihr Fahrzeug erstellen. Sie benötigen lediglich den Fahrzeugschein. Wenn Sie über kein Internet oder keinen Farbdrucker verfügen wenden Sie sich an einen Bekannten oder an Ihre Feuerwehr. Auch Ihre Autowerkstatt ist Ihnen sicherlich behilflich.

Wir hoffen, dass jeder eine Rettungskarte in seinem Fahrzeug hinterlegt und wünschen Ihnen, dass wir Ihre Rettungskarte nie benötigen.

Ein Weg zum Download:

http://www.dekra.de/de/rettungskarten-zum-download

Ihre Freiwillige Feuerwehr Kleinblittersdorf

Markus Dincher, Pressesprecher

Richtiges Verhalten im Brandfall

Jährlich sterben in der Bundesrepublik etwa 600 Menschen an Folgen von Verbrennungen oder ersticken im Brandrauch, 6000 werden dadurch verletzt. Die Höhe der Brandschäden erreicht inzwischen etwa 4 Mrd. Euro, Tendenz steigend. Ein Großteil dieser schlimmen Ereignisse entsteht durch Unachtsamkeit und wird oft durch Unwissenheit noch schlimmer. Die Feuerwehr informiert darum über das richtige Verhalten im Brandfall.

Gehen Sie im Brand- oder Unglücksfall immer in der Reihenfolge

retten – alarmieren – löschen

vor. Und bleiben Sie ruhig!

Bringen Sie sich und andere gefährdete Personen in Sicherheit. Fenster und Türen schließen. Ist wegen Rauch und Feuer ein gefahrloser Weg ins Freie nicht mehr möglich, bleiben Sie im Zimmer. Machen Sie sich am Fenster bemerkbar. Warten Sie die Ankunft der Feuerwehr ab und folgen Sie deren Anweisungen. Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112.

 

Beachten Sie bei der Alarmierung folgendes Schema:

Wer ruft an? (Name, Adresse)

Wo ist etwas passiert? (Ort, Straße, Hausnummer, Geschoss)

Was ist passiert? (Feuer, Verletzte, eingeschlossene Personen)

Nehmen Sie die Brandbekämpfung erst nach der Rettung gefährdeter Menschen und der Alarmierung der Feuerwehr auf. Kein Risiko eingehen! Benutzen sie Wasser oder einen Feuerlöscher. Und denken Sie daran: Bei Kleinbränden kann das Feuer oft mit einer Decke erstickt werden. Fett- und Ölbrände nie mit Wasser löschen; Explosionsgefahr! (siehe Punkt „Gefahr in der Küche – Fettexplosion“).

Grillen – Brandgefahr

Grillen im Freien, sei es im eigenen Garten oder an einem der zahlreichen öffentlichen Grillplätze, ist ein beliebtes, gemütliches Sommervergnügen. Damit es auch so bleibt und nicht zu einer Gefahr wird, sollten einige Regeln beachtet werden:

Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen festen Standpunkt und halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien. Halten Sie genügend Abstand zu den Verzehrplätzen. Halten Sie Kinder vom Grill fern. Das Anzünden von Holzkohle erfordert häufig etwas Geduld. Verwenden Sie stets nur handelsübliche Grillanzünder, keinesfalls „Brandbeschleuniger“ wie Benzin oder Spiritus. Beide Flüssigkeiten verdampfen ab einer Temperatur von 20 Grad zunehmend schnell. Das dabei entstehende Dampf-Luft-Gemisch ist höchst brennbar, Sie stehen beim Anzünden mitten in einer Dampfwolke, die blitzartig brennt. Resultat sind schwere Verbrennungen. Schütten Sie niemals aus einer Flasche brennbare Flüssigkeiten in den Grill. Durch Rückzündung entflammt deren Inhalt, und Sie halten einen Molotowcocktail in der Hand. Sollte es beim Grillen zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort mit viel Wasser, bis spürbare Schmerzlinderung eintritt. Decken Sie die Wunde dann möglichst keimfrei ab, und begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung. Abtropfendes Fett in die Grillkohle kann zu Flammbildungen führen und dabei sogar das Grillgut entzünden. Halten Sie auch deshalb steht einen Eimer Wasser bereit. Achten Sie bei Verwendung eines Gasgrills unbedingt darauf, dass die Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch nicht der Hitze ausgesetzt ist. Austretendes Gas ist brandgefährlich. Grillen Sie nie in einem Raum, in dem keine Zu- und Abluftmöglichkeit besteht. Sauerstoffentzug und Kohlenmonoxidbildung bedeuten Erstickungs- und Vergiftungsgefahr. Vergewissern Sie sich, dass keine Glut vom Wind verweht wird. Im Hochsommer besteht höchste Waldbrandgefahr. Entsorgen Sie die Grillkohle erst, wenn diese völlig erkaltet ist, füllen Sie sie zur Sicherheit nie in Kartons oder Plastikbehälter.

Killer Kohlenmonoxid

Die Tragödie von Arnstein, bei der sechs Jugendliche starben, hat uns auf dramatische Weise wieder auf die permanente Gefahr durch Kohlenmonoxid hingewiesen. In Zeiten von Zentralheizungen und Klimaanlagen ist die Sensibilität im Umgang mit Feuer in geschlossenen Räumen wohl zurückgegangen. Gleichwohl ist die Gefahr durch die immer bessere Isolation von Gebäuden mit einhergehendem geringerem Sauerstoffaustausch gestiegen. Bemerkenswert ist hier, dass bereits von Shisha-Pfeifen eine Gefahr ausgehen kann.

Deshalb möchten wir Sie zu Ihrem eigenen Schutz auf eine Veröffentlichung des Deutschen Feuerwehrverbandes zum Thema

 „Gefahr durch Kohlenmonoxid“

 hinweisen.

Rauchmelder – Lebensretter

Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens.

Vor diesem Hintergrund muss man auch die Einführung der Rauchmelderpflicht im Saarland für Wohnungen sehr positiv sehen.

Seit 2015 besteht diese Pflicht, es gibt lediglich eine Übergangsfrist für die Nachrüstung bis zum 31.12.2016.

Für den Einbau und die Prüfung der Rauchmelder ist der Wohnungseigentümer verantwortlich. In wieweit die Kosten für Anschaffung und Überprüfung auf den Mieter umgelegt werden können ist noch nicht endgültig rechtlich geklärt und hängt wohl auch vom jeweiligen Mietvertrag ab. Diese rechtlichen Unsicherheiten ändern aber nichts an der Verpflichtung des Eigentümers zum Einbau und Prüfung bis spätestens 31.12.2016.

Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass Rettung möglich ist. Rauchmelder sind daher Lebensretter. Ihre Kosten mit wenigen  Euro´s sind gering. Rauchmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht deren Ladung zu Ende, gibt der Melder einen entsprechenden Ton ab. Die meisten Rauchmelder funktionieren nach dem Streulichtprinzip. Dabei wird im Gerät eine Lichtquelle aktiviert. Ist Rauch in einer bestimmten Konzentration vorhanden reagiert der Melder und löst den Alarm aus.

 In § 46 Abs. 4 der Landesbauordnung heißt es

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Daraus ergibt sich wohl die Mindestausstattung:

  • Schlafräume (auch kombinierte Wohn- Schlafräume)
  • Kinderzimmer
  • Flure, über die Wege von diesen Zimmern oder anderen Aufenthaltsräumen nach außen führen.

Optional:

  • Küchen/ Bäder
  • Keller
  • Speicher
  • Sonstige Räume

Bei mehrgeschossigen Gebäuden Rauchmelder auch im Treppenhaus montieren. Rauchmelder können auch durch Kabel/Funk miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig. Rauchmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte. Von Wänden oder Einbaumöbeln Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.

Tipps für den Kauf

Rauchmelder sind nicht teuer. Gute Geräte sind bereits für einen Preis von etwa 20 Euro zu erhalten. Auf einige Punkte sollten Sie beim Kauf achten: Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren! Achten Sie auf akustische Signalisierung einer „leeren“ Batterie!

Achten Sie auf das CE-Zeichen und das GS-Zeichen!

Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem das Funktionieren des Gerätes überprüft werden kann!

Achten Sie auf die Möglichkeit, mehrere Geräte miteinander vernetzen zu können!

Für Gehörlose gibt es Ausführungen mit Blitzlicht und Vibrationsgeber, der nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2011 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, dass für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend: Geprüfte

Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen

Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse

Fest eingebaute Batterien mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.

Wo werden Rauchmelder installiert?

In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am besten in der Raummitte. Vorzugsweise sind sie vor den Schlafräumen zu installieren und in den Schlafzimmern selbst – vor allem wenn Sie dort elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernsehapparate oder ähnliches benutzen. Auch die Kinderzimmer sollten Sie durch zusätzliche Geräte schützen. In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollten Sie auf einen Rauchmelder verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdampf Fehlalarme ausgelöst werden können. Daher eignen sich auch besonders staubige Räume nicht für die Installation. In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen. Stellt ein Melder Rauch fest, werden Sie vom Pfeifen aller mit ihm verbundenen Rauchmelder alarmiert, also auch dann, wenn das Feuer in einem anderen Gebäudeteil ausgebrochen ist. Sie gewinnen so lebenswichtige Zeit.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.